Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGBs) der ARTVISION IT & Media GmbH

AGBs für den Bereich "Software-Lizenzen / Software-Entwicklung"

0. Geltungsbereich
Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und der ARTVISION IT & Media GmbH – im Folgenden ARTVISION genannt - gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Die Software wurde mit größter Sorgfalt entwickelt und getestet. Dennoch müssen wir Sie darüber aufklären, dass keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des zugrundeliegenden Datenbestandes übernommen werden kann.

1. Nutzungsumfang
Der Kunde hat das Recht, die Software nur in der von ihm erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen. Die Lizenzierung ist dabei an den jeweiligen Rechner gebunden. Nutzung der Software ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Wenn es zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist, ist das Anfertigen von Kopien zu Sicherungszwecken erlaubt. Die Sicherungskopie darf nur zur Wiederherstellung einer im Rahmen des Lizenzvertrages zulässigen Nutzung verwendet werden. Es ist dem Kunden untersagt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Der Kunde wird die von ARTVISION angebotene Registrierungsmöglichkeit nutzen, um als autorisierter Lizenznehmer registriert und über aktualisierte Versionen dieser Software informiert werden zu können.

2. Weitergabe der Software
Das Nutzungsrecht an der Software kann der Kunde nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von ARTVISION und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen. Die Vermietung der Software ist ausdrücklich untersagt.

3. Inhaberschaft an Rechten
Die Software und die zugehörigen Dokumentationen, welche in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, sind urheberrechtlich geschützt. ARTVISION behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software und den Dokumentationen vor. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um missbräuchliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch den Kunden und über den Kunden in den Besitz der Software gelangt sind, zu unterbinden.

4. Änderungen und Aktualisierungen
ARTVISION ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Software zu aktualisieren oder zu revidieren. Nach Verfügbarkeit einer Produktaktualisierung hat der Kunde als registrierter Nutzer, das Recht, diese von ARTVISION zum listenmässig angegebenen Preis zu beziehen.

5. Preisgültigkeit
Die in den Programmen angegebenen Preise sind die zur Zeit des Erscheinens der Programmversion gültigen Preise. Bindend ist grundsätzlich der aktuelle Preis; ARTVISION behält sich vor, wahlweise den alten Preis zu akzeptieren oder abzulehnen. Alle angegebenen Preise verstehen sich für Privatnutzer, sofern nichts anderes verkündet. Preise für die gewerbliche Nutzung sind separat ausgewiesen oder können angefragt werden. Händler erhalten auf Anfrage für zum Wiederverkauf vorgesehene Software gesonderte Marge. Irrtümer sind vorbehalten. Produkte, die zum Privatpreis verkauft werden, dürfen nicht gewerblich genutzt werden.

6. Rechte Dritter
Die im Produkt genannten Softwarebezeichnungen sowie Markennamen der jeweiligen Firmen unterliegen im allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz.

7. Sonstige Bestimmungen
Um einem Datenverlust vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation von neuer Software grundsätzlich eine Sicherung der Daten erfolgen muss. Dies gilt ebenfalls für die Installation der vorliegenden Software. Darüber hinaus sind der Nutzungshäufigkeit entsprechend regelmäßig Datensicherungen durchzuführen. Im Rahmen der üblichen Einwendungsfristen sind die mit der Software ausgeführten Buchungen zu kontrollieren.

8. Kauf von Produkten von ARTVISION Softwareentwicklung

8.1 Zahlungsmodalitäten
Die möglichen Zahlungsweisen werden auf der Internetseite http://www.a-v-b.com oder ihren Unterseiten bekannt gegeben. Bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass ARTVISION keinerlei Spesen berechnet werden. Sofern ARTVISION Spesen berechnet werden und der Gutschriftsbetrag somit den Forderungsbetrag unterschreitet, ist ARTVISION nicht zur Ausführung des Auftrages verpflichtet, wird Sie jedoch per Email, Fax oder Telefon davon in Kenntnis setzen. Die Gefahr des Abhandenkommens von Geld bei Zahlung mit Bargeld oder Scheck liegt beim Kunden. Die Zahlung per Nachnahme ist nicht in allen Ländern möglich.

8.2 Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt automatisch in folgenden Fällen ohne Mahnung ein: Eine Kreditkartenbelastung wird trotz Genehmigung durch die Kreditkartenakzeptanzstelle nicht ausgeführt oder durch den Kunden widerrufen, eine Nachnahmesendung wird nicht abgenommen, die Zahlungsfrist einer offenen Rechnung gerechnet vom Rechnungsdatum wird überschritten oder ein sonstiger Zahlungsausfall oder -verzug tritt ein. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ARTVISION berechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Überziehungszinssatz der Hausbank von ARTVISION zu berechnen, mindestens aber 6% p. a.

8.3 Bestellmöglichkeiten
Bestellungen können per Briefpost oder per Email aufgegeben werden. ARTVISION behält sich vor, bestimmte Zahlungswege bei bestimmten Bestellwegen ganz oder teilweise auszuschließen. Lizenzfreie Produkte und Testversionen können via Datenübertragung (Download) vom ARTVISION-Web-Server abgeholt werden (siehe "Download-Bereich" auf der Internetseite http://www.a-v-b.com)

8.4 Währung
Die gültige Währung ist Euro (EUR). Andere Währungen werden nicht akzeptiert, sofern nicht anderes bestimmt ist.

8.5 Versand
Porto und Verpackung sind in einer sogenannten Versandkostenpauschale enthalten. Diese Versandkostenpauschale ist bei den Produkten einzeln angegeben. Bei Bestellung mehrerer Produkte fällt nur die jeweils höchste Versandkostenpauschale an. Für verschiedene Versandwege und Zielländer können unterschiedliche Versandkostenpauschalen gelten, diese sind bei den jeweiligen Produkten aufgeführt. Der Versand der Lizenzen erfolgt bei Vorkasse nach Feststellung des Geldeinganges, bei Zahlung per Nachnahme zeitnah nach Bestelleingang. Bei Zahlung per Nachnahme trägt der Kunde alle Entgelte der Nachnahme, die auch in einer Pauschale zusammengefasst werden können. Inkassoentgelt des Transporteurs wird auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Der Versand erfolgt standardmäßig über die Deutsche Post AG, ARTVISION behält sich vor, ein anderes Transportunternehmen mit dem Versand zu beauftragen. Das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder Vernichtung auf dem Versandwege trägt der Käufer.

8.6 Rückgabe der Produkte
Bei Bestellung und Erhalt der Produkte von ARTVISION auf CD hat der Kunde ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach Erhalt der Software, ohne dass dieses eine Angabe von Gründen bedarf. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware in freier Sendung. Das Rückgaberecht erlischt durch Beschädigung des Siegels der Ware. Wenn der Kunde auf Originaldatenträger verzichtet und nur einen Keycode (Freischaltcode) bestellt, ist die Rückgabe mangels Fähigkeit zur Rückgabe ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Rückgabe, wenn das Produkt nach Spezifikation des Kunden angepasst oder erstellt wurde. Das Rückgaberecht gilt ausschließlich für Privatpersonen bei nichtkommerzieller Nutzung.

8.7 Freischaltung (Registrierung)
Die Freischaltung oder Registrierung der Lieferung erfolgt schnellstmöglichst durch ARTVISION. Eine Freischaltung oder Registrierung ist nicht mit der Lieferung eines Datenträgers oder Programmdaten verbunden (sofern dies nicht ausdrücklich beim jeweiligen Produkt vermerkt ist), der Käufer enthält lediglich die zur Freischaltung der jeweiligen Shareware benötigten Informationen. Benachrichtigt wird im Regelfall per Email, in Ausnahmefällen per Fax oder schriftlich.

9. Gewährleistung und Haftung
ARTVISION sichert zu, dass die Software mit Sorgfalt entwickelt und geprüft wurde und im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Produktbeschreibung brauchbar ist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. ARTVISION gibt keine Gewährleistung auf Software, noch gibt es eine Zufriedenheitsgarantie oder dergleichen, da es in der Natur der Shareware liegt, sie auf Funktionsfähigkeit vor der Registrierung testen zu können. ARTVISION ist in keiner Weise haftbar für ganz oder teilweise nicht funktionsfähige Software, noch durch Schäden oder Folgeschäden (z.B. Datenverlust) die durch nicht funktionsfähige Software entstehen könnten.

9.1 Haftungsausschluss
Probeversionen der Produkte; Einschränkung der Gewährleistung Von den von ARTVISION, Softwareentwicklung vertriebenen Computerprogrammen (Software) gibt es Probe- bzw. Testversionen. Diese Testversionen können vom potentiellen Käufer ausgiebig getestet werden. 30 Tage nach Erstinstallation der Testversion ist der Anwender verpflichtet, entweder die Vollversion zu bestellen und den Programmpreis zu entrichten oder die Testversion muss von der Festplatte und allen anderen Datenträgern unwiderruflich gelöscht werden. Im Zweifelsfall ist unter "Erstinstallation" der Zeitpunkt gemeint, an dem die Testversion erstmals installiert wurde. Es gilt die Gewährleistung nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Da der Käufer das Programm vor dem Kauf testen konnte, gilt der Kauf als "wie besehen"; d. h. für Fehler, die in der Vollversion und der Testversion vorhanden sind, ist die Mängelrüge ausgeschlossen. Der Kunde erkennt an, dass in jeder Software Fehler enthalten sein können. Bei der Erstellung der Software von ARTVISION wurde höchste Sorgfalt eingesetzt; dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Programme Fehler beinhalten. Werden Fehler gemeldet, werden diese schnellstmöglich behoben. ARTVISION haftet für durch Softwarefehler resultierende Schäden nicht; sollte durch ein deutsches Gericht ein anderweitiges Urteil festgestellt werden, höchstens bis EUR 2,50 oder dem Kaufpreis der Software exclusive Versand; maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag. Bei Anfragen per Briefpost ist ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen, sofern es sich nicht um eine eindeutige Mängelrüge handelt. Eine Haftung für Ihnen entstehende Schäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ARTVISION verursacht worden. Sind Sie ein Kaufmann, wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung von ARTVISION ist auf den tatsächlich für die Software bezahlten Betrag beschränkt. Im Rahmen der Gewährleistung und Haftung können Sie sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, falls Sie die online zur Verfügung gestellten Produktaktualisierungen nicht in Anspruch nehmen und eine Mangelbeseitigung dadurch hätte erreicht werden können.

10. Software-Support
ARTVISION gewährleistet keinerlei Software-Support. Ausnahmen werden in Einzelfällen in separaten Support-Verträgen schriftlich vereinbart.

11. Vertragsdauer und Kündigung
ARTVISION ist bei Verstößen aus diesem Vertrag berechtigt, jederzeit das erteilte Nutzungsrecht zu widerrufen. Bei Widerrufung des Nutzungsrechts sind Sie verpflichtet, sämtliche in Ihrem Besitz befindliche Programme, einschließlich der Dokumentation, oder sonstiger Materialien zu zerstören bzw. diese kostenfrei an ARTVISION zurückzusenden. Wird Ihnen während der Gewährleistungszeit das Nutzungsrecht des Programms durch Dritte untersagt, geben Sie ARTVISION die Gelegenheit, die Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt und dadurch der Untersagungsgrund entfällt. Sie erkennen bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen einen Schadensersatzanspruch von ARTVISION dem Grunde nach an.

12. Weitere Bestimmungen
Nicht genannte Klauseln werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

13. Gültigkeitsklausel / Heilungsklausel
Sollten Teile dieser AGB durch Rechtsprechung oder Gesetzgebung für ungültig erklärt werden oder sein, so betrifft das nicht die AGB als Gesamtobjekt, sondern nur den entsprechenden Satz. In diesem Fall gilt eine dem Deutschen Recht entsprechende Regel, die der für ungültig erklärten Regel am nächsten kommt. Andere Punkte und die anderen Sätze innerhalb des betreffenden Punktes haben unabhängig hiervon grundsätzlich weiterhin Gültigkeit. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Erfüllungsort ist 10711 Berlin. Es gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

AGBs für den Bereich "Video-Produktionen"

1. Geltungsbereich
Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggebern und der ARTVISION IT & Media GmbH – im Folgenden ARTVISION genannt - gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, eine bestimmte Bindungsdauer des Angebots wird zugesichert. Bei schriftlicher Bestätigung des Angebots, mündlicher Bestellung und/oder Bestellungen über E-Mail und Internet gilt der Auftrag als bindend erteilt. ARTVISION behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei bindend angenommenen Aufträgen behält sich ARTVISION vor, Bestellungen wegen des Inhalts oder der technischen Form abzuweisen.

3. Preise
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Fracht, Versicherung, Zoll, Handlingspauschalen usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Kosten, die durch evtl. Produktionsausfälle für nicht eingehaltene Termine enstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungsbeträge werden bei Lieferung fällig, soweit nicht anders vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ARTVISION berechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Überziehungszinssatz der Hausbank von ARTVISION zu berechnen, mindestens aber 6% p. a..

5. Liefertermine/Versand
Um eine auftragsgemäße Einhaltung der Liefertermine zu gewährleisten, sind folgende Voraussetzungen vom Auftraggeber zu erfüllen:

- pünktliche und lückenlose Zulieferung der im Angebot vereinbarten Produktionsvoraussetzungen;
- rechtzeitiges Vorlegen von zur Produktion notwendigen Genehmigungen Dritter.

Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert, bzw. die Produktion ausgesetzt bis zur Erfüllung der Voraussetzungen seitens des Auftraggebers. ARTVISION ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrages Dritte zu beauftragen.

Die Gefahr des Verlustes von Waren und Materialien geht mit dem Zeitpunkt an den Auftraggeber über, in dem die vorgenannten Gegenstände die Geschäftsräume der ARTVISION verlassen haben, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, so geht in beiden Fällen vom Tage der Versandbereitschaft auch die Gefahr für die Zeit der Verzögerung an den Auftraggeber über.

6. Gewährleistung des Auftrages
Angeliefertes zu verarbeitendes Material wird von ARTVISION ohne jegliche Gewährleistung bezüglich fremder Urheber- und Aufführungsrechte bearbeitet. Der Auftraggeber versichert bei Übergabe des Ausgangsmaterials und Erteilung des Auftrages, daß er sämtlöiche Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte besitzt. Trifft dieses nicht zu, so ist er verpflichtet, ARTVISION davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er ARTVISION von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und Schaden zu ersetzen, der ARTVISION durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht. Etwaig anfallende GEMA-Gebühren oder sonstige Rechte-Gebühren sind vom Auftraggeber zu entrichten.

7. Eigentumsvorbehalte
Alle von ARTVISION gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen Eigentum von ARTVISION, dies gilt auch bei einer Weiterverarbeitung der Ware zu einer neuen Sache.

8. Sicherheitsübereignung und Rechtsübertragung
Sämtliche Entwürfe, Zwischenergebnisse und Produkte aus der Bearbeitung (mit Ausnahme von unbearbeitetem Fremdmaterial, welches durch nicht ausdrücklich erworbene Rechte geschützt ist) bleiben geistiges Eigentum von ARTVISION und unterliegen dem Copyright. Der Auftraggeber übereignet zur Sicherung sämtlicher Ansprüche von ARTVISION alle Rechte an den angelieferten Waren und Gegenständen, insbesondere Bild- und Tonträger bis zur vollständigen Bezahlung. Die Rechtsübertragung bleibt auch dann bestehen, wenn Gegenstände an Auftraggeber oder Dritte ausgeliefert wurden, fällige Rechnungen jedoch noch nicht völlig beglichen sind.

9. Haftung/Haftungsausschlüsse
ARTVISION haftet nicht für die übergebenen Materialien und Gegenstände, eine ausreichende Versicherung ist Sache des Auftraggebers. Haftungsausschluß besteht bei Lieferverzögerung bedingt durch Stromausfall, technischen Schaden, unvorhersehbare äußere Einflüsse oder sonstige nicht grob fahrlässig verschuldete Ereignisse. Bei Beschädigung oder Verlust des Materials verpflichtet sich ARTVISION nur zum Ersatz des Rohmaterials.

10. Mängelrügen
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände erfolgen. ARTVISION ist verpflichtet, nur bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen im Rahmen der technischen Möglichkeiten Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu leisten. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.

11. Weitere Bestimmungen
Nicht genannte Klauseln werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

12. Gültigkeitsklausel / Heilungsklausel
Sollten Teile dieser AGB durch Rechtsprechung oder Gesetzgebung für ungültig erklärt werden oder sein, so betrifft das nicht die AGB als Gesamtobjekt, sondern nur den entsprechenden Satz. In diesem Fall gilt eine dem Deutschen Recht entsprechende Regel, die der für ungültig erklärten Regel am nächsten kommt. Andere Punkte und die anderen Sätze innerhalb des betreffenden Punktes haben unabhängig hiervon grundsätzlich weiterhin Gültigkeit.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von ARTVISION in Berlin. Alle Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich nach geltendem deutschen Recht zu entscheiden.